Corona verändert unseren Kleidungsstil. Insbesondere die andauernde Arbeit im Home-Office stellt bisher gängige Konzepte von Bürokleidung in Frage. Trotzdem sollten gewisse Call-Etikette weiter gewahrt bleiben.

Experten betonen, dass arbeitsrechtlich der bisherige Dresscode auch im virtuellen Umfeld Bestand hat. Das gilt insbesondere dann, wenn es innerhalb des Unternehmens Kleidungsvorschriften gibt und diese im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Den Anzug gegen einen Morgenmantel zu tauschen, ist also nicht ohne weiteres möglich. Prinzipiell sei aber zu beachten, dass Corona eine Sondersituation hervorgerufen hat, der auch Arbeitgeber Rechnung tragen sollten.

Bequem schlägt formal

Dass Veränderungen im Dresscode stattgefunden haben, hält eine Studie aus dem letzten Jahr fest. Demnach ziehen sich 72% der befragten Arbeitnehmer aus Deutschland mittlerweile im Home-Office anders an. Das bedeutet in 68% der Fälle vor allem bequemere Kleidung. 25% halten an dem gewohnten Kleidungsstil fest. Für einen Sonderweg entscheiden sich 9% der Studienteilnehmer: oben formal, unten casual.

Bei Beauty-Routinen gibt es außerdem Veränderungen zu beobachten. So verzichten beispielsweise 52% der Frauen, die sich normalerweise regelmäßig schminken, im Home-Office auf Make-Up. 41% der Männer bleiben bei der Angewohnheit sich glatt zu rasieren, während der Rest einen alternativen Umgang mit dem Bartwuchs pflegt.

Kamera an oder aus

Arbeitgeber können verlangen, dass ihre Mitarbeitenden die Kamera während eines Video-Calls einschalten. Bei einem realen Treffen sehen sich die teilnehmenden Parteien schließlich auch. Das gilt jedoch nicht für die Räumlichkeiten, in denen sich die Teilnehmer aufhalten. Experten weisen explizit darauf hin, dass nichts gegen das Blurren oder andere technische Lösungen zur Veränderung des Hintergrundbilds spricht. Am Ende gilt im virtuellen Raum dasselbe wie im direkten Aufeinandertreffen: Gewisse Etikette sollten einfach gewahrt bleiben.